A71 (ddna)
Die Missachtung von Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes beschert einer bulgarischen Spedition ein Bußgeld von 1.300 Euro. Am gestrigen Tag wurde ein bulgarischer Fahrer mit seinem LKW auf der A71 durch die Autobahnpolizei kontrolliert. Der 44-jährige Fahrer war im gewerblichen Güterverkehr von Hildburghausen nach Sömmerda unterwegs. Dies stellte eine Kabotagefahrt gemäß Artikel 8 der Euro VO 10729 dar. Dabei konnte er keine Nachweise erbringen, die einen grenzüberschreitenden Transport oder die Ausreise von Deutschland nach spätestens 7 Tagen belegen. Auch die Nachweise über weitere Kabotagebeförderungen konnten nicht vorgewiesen werden. Laut Auswertung der Diagrammscheiben fuhr der Fahrer seit dem 26. Dezember 2022 ausschließlich im Inland. Damit verstößt die bulgarische Spedition gegen mehrere Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes. Das Unternehmen erwartet nun ein Bußgeld von 1.300 Euro.
Quelle: Autobahnpolizeiinspektion, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
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