Lennestadt (ddna)
Am Montag (13. Februar 2023) haben Polizeibeamte am Morgen auf dem Gehweg der Hundemstraße einen 44-jährigen E-Scooter-Fahrer angehalten. Dabei befuhr dieser nicht nur verbotswidrig den Gehweg, sondern hatte an dem Elektrokleinstfahrzeug auch kein Versicherungskennzeichen angebracht. Die Beamten untersagten daraufhin die Weiterfahrt und schrieben eine Strafverfahren. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter, genau wie andere Elektrokleinstfahrzeuge, versichert sein müssen. Ab dem 1. März 2023 2023 müssen alle Personen, die zum Beispiel ein Mofa oder einen E-Scooter nutzen, auch ein neues Versicherungskennzeichen bei ihrer Versicherung beantragen und am Fahrzeug anbringen. Die grünen Kennzeichen sind bis zum 28. Februar 2023 gültig, ab dem 1. März 2023 2023 ist das Kennzeichen schwarz.
Neben dem Versicherungsschutz gelten für die Nutzung bestimmte Vorschriften, wenn E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge am Verkehr teilnehmen. Dazu gehören die im Straßenverkehr gültigen Promillegrenzen sowie die Vorschriften zur Handynutzung. Daneben müssen die Scooter über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Weitere Informationen gibt es hier: https:/izei.nrw-scooter.
Quelle: Kreispolizeibehörde Olpe, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
Möchten Sie immer die aktuellen Nachrichten aus Ihrer Region bekommen? Dann besuchen Sie das lokale Nachrichtenportal Digitaldaily.de
- Heute (8.5.2023): Ohne-Socken-Tag - 8. Mai 2023 2:30
- Heute (8.5.2023): Zeit des Gedenkens und der Versöhnung für diejenigen, die während des Zweiten Weltkriegs ihr Leben verloren haben - 8. Mai 2023 2:30
- Grüne planen wieder eigene Kanzlerkandidatur bei Bundestagswahl - 8. Mai 2023 2:22