Nordrhein-Westfalen (Essen): SUV-Fahrer fährt Mitarbeiterin in Waschstraße über Fuß und flüchtet – Fahrer und Zeugen gesucht

Essen (ddna)45127 E.-Westviertel:Am Donnerstag (16. März 2023) kassierte eine 20-jährige Essenerin in einer Waschstraße an der Hans-Böckler-Straße, als ihr gegen Nachmittag ein Kunde in einem SUV über den Fuß fuhr. Die Mitarbeiterin versuchte noch auf den Vorfall aufmerksam zu machen, doch der unbekannte SUV-Fahrer fuhr weiter. Die 20-Jährige wurde leicht verletzt.Nun sucht die Polizei nach dem Unfallbeteiligten. Augenzeugen beschreiben ihn als männlich, ca. 35-40 Jahre alt, normale Statur, kurze dunkle Haare, Vollbart, südländisches Erscheinungsbild, dunkle Kleidung. Das Fahrzeug wurde als dunkler SUV beschrieben.Wenn Sie Angaben zu der gesuchten Person machen können, melden Sie sich bitte bei der Polizei Essen unter 0201-0.oQuelle: Polizei Essen, Übermittlung: news aktuell(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Kein Kavaliersdelikt: Flucht vom Unfallort

Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Weniger schön: immer häufiger flüchten Fahrer und Fahrerinnen in Nordrhein-Westfalen von der Unfallstelle. 2015 waren es schon 139.000 Unfallbeteiligte, die einfach verschwanden, 2019 dann mehr als 143 Tausend, also noch einmal fast 5.000 Flüchtige mehr!

NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Übrigens, der Gesetzgeber spricht weder von Fahrerflucht noch von Unfallflucht. Juristisch korrekt heißt es nach §142 des Strafgesetzbuches (StGB): „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.


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