Die Bundesregierung erlaubt türkischen Erdbebenopfern, die bei Verwandten in Deutschland untergekommen sind, bis zu drei Monate länger im Bundesgebiet zu bleiben als bisher geplant. Die Betroffenen, die zwischen dem 6. Februar und dem 7. Mai mit einem gültigen Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, werden nun bis zum 6.
August vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, teilte das Auswärtige Amt am Samstag mit. Die entsprechende Verordnung trete am Sonntag in Kraft.
Eine Vorsprache bei einer Ausländerbehörde sei nicht notwendig. Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erlischt aber mit der Ausreise aus dem Bundesgebiet, so das Ministerium.
Seit dem 13. Februar wurden rund 9.5500 Visa für einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland an Türken erteilt, zudem haben rund 900 türkische Staatsangehörige aus den Erdbebengebieten Visa für zum Familiennachzug nach Deutschland erhalten.
Auch über 1.2200 syrische Staatsangehörige, die in den betroffenen Gebieten gewohnt haben, haben Visa – vor allem zum Familiennachzug nach Deutschland – erhalten. Erdbebenopfer konnten direkt bei einem erstmals eingesetzten mobilen „Visa-Bus“ mitten im Erdbebengebiet ihre Anträge stellen. Bei dem Erdbeben der Stärke 7,8 waren am 6.
Februar und in den folgenden Tagen nach letzten Angaben rund 60.0000 Menschen ums Leben gekommen, über 125.0000 Verletzte wurden gezählt.<
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