Dortmund (digitaldaily):
Am Dienstagmorgen (15. August 2023) kam es in Dortmund-Kley zu einer Unfallflucht. Das Auto des Verursachers wurde zuvor gestohlen. Die Polizei sucht Augenzeugen.
Gegen 2:30 Uhr nachts hörte eine Augenzeugin im Bereich Kleybredde einen lauten Knall. Bei einer Nachschau konnte sie im Bereich der Hausnummer 39 zwei beschädigte Autos sehen. Drei Personen verließen ein weiteres beschädigtes Auto und flüchteten.
Die Beamten fanden in dem Fahrzeug der flüchtigen Personen Utensilien zum Drogenkonsum. Eine Überprüfung ergab, dass das Auto gestohlen war.
Trotz des Einsatzes des Polizeihubschraubers verlief eine Fahndung nach den Flüchtigen ergebnislos.
Bei den flüchtigen Personen soll es sich um zwei 16 bis 18-jährige Männer sowie ein 16 bis 18-jährige Frau handeln. Alle drei mit schlanker Statur. Die Männer waren mit kurzen Hosen und hellen T-Shirts bekleidet. Beide sollen einen südländischen Phänotyp gehabt haben. Die Frau hatte dunkle Haare zu einem Zopf gebunden und war ebenfalls mit einer kurzen Hose und T-Shirt bekleidet.
Hinweise bitte an die Polizeistation Lütgendortmund unter 0231-2621.
Quelle: Polizei Dortmund, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
Kein Kavaliersdelikt: Flucht vom Unfallort
Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Ein Wermutstropfen: in Nordrhein-Westfalen flüchten Fahrer immer häufiger von der Unfallstelle. 2015 waren es schon 139.000 Unfallbeteiligte, die einfach verschwanden, 2019 dann mehr als 143 Tausend, also noch einmal fast 5.000 Flüchtige mehr!
„Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“, warnt Innenminister Herbert Reul.
Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Von 10 Verkehrsunfällen mit Getöteten und Fahrerflucht wurden 2019 sogar acht Fälle aufgeklärt. Von denen mit Schwerverletzten immerhin noch gut die Hälfte.
„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ist die amtlich exakte Bezeichnung für die „Unfallflucht“ – so steht es in §142 des Strafgesetzbuches.
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