Hamm (digitaldaily):
Heute gegen Nachmittag befuhren zwei Sportwagen (Wagen Porsche Cabriolet schwarz und ein Pkw Lamborghini in dunkelgrün) die Horster Straße im Bereich des Schützenplatzes Bockum. Vor diesen Sportwagen befanden sich zu diesem Zeitpunkt zwei Trecker mit jeweils einem Wohnmobilanhänger dahinter. Der Fahrer des Porsche Cabriolet überholte das erste Gespann trotz vorhandenen Gegenverkehrs. Aufgrund dieses Gegenverkehrs musste der Porsche-Fahrer zwischen den beiden Gespannen einscheren. Anschließend setzte er zum Überholen des nächsten Gespannes an. Auch bei diesem Überholvorgang achtete er nicht auf den vorhandenen Gegenverkehr. Ein 20-jähriger VW Golf-Fahrer, welcher die Horster Straße in Fahrtrichtung Westen befuhr, musste dem Porsche ausweichen und kam infolge des Ausweichmanövers von der Fahrbahn ab. Hierbei entstand am VW Golf Sachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro. Eine Fahndung nach dem verursachenden Porsche verlief ohne Erfolg, dieser flüchtete von der Unfallstelle in Fahrrichtung Osten. Auch die Trecker-Gespanne konnten nicht mehr angetroffen werden. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Hamm in Verbindung zu setzen.hamm@polizei.nrw.de entgegen.
Quelle: Polizeipräsidium Hamm, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
Unfallflucht wird in NRW immer mehr zum Problem
Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Ein Wermutstropfen: in Nordrhein-Westfalen flüchten Fahrer immer häufiger von der Unfallstelle. 2019, im Vergleich zu 2015, waren 5.000 Unfallbeteiligte mehr verschwunden: insgesamt 143.500 Fahrerinnen und Fahrer!
NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.
Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.
Die „Unfallflucht“ versteht zwar jeder, aber juristisch korrekt heißt es: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – niedergeschrieben in §142 des Strafgesetzbuches.
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