Nordrhein-Westfalen (Münster): Motorroller-Fahrer nach Unfall mit Pkw leicht verletzt – Polizei sucht Zeugen!

Münster (digitaldaily):

Am frühen Dienstagmorgen ist es zwischen einer unbekannten Autofahrerin und einem Osnabrücker auf seinem Motorroller an der Kreuzung Mecklenbecker Straße/ Boeselager Straße zu einem Unfall gekommen, bei dem er leicht verletzt wurde.

Nach Angaben des 40-Jährigen fuhr er auf der Mecklenbecker Straße Richtung Aasee. Kurz vor der Einmündung zur Boeselager Straße bemerkte er aus dieser Straße zwei Autos herannahen. Ein Autofahrer setzte den Blinker nach rechts Richtung Innenstadt und hielt an. Die Unbekannte beabsichtigte in die Richtung abzubiegen, aus der der Osnabrücker kam. Dabei reduzierte sie die Geschwindigkeit nicht. Der Motorroller-Fahrer bremste infolgedessen stark ab und kam aus dem Gleichgewicht. Er fiel und schlitterte über den Asphalt. Daraufhin bremste auch die Fahrerin des Pkw. Zunächst verließ sie ihren Wagen. Nach einem kurzen Gespräch jedoch stieg sie ein und entfernte sich, wie auch der andere Pkw, von der Tatörtlichkeit. Sie fuhr auf der Mecklenbecker Straße stadtauswärts.

Die Fahrerin war circa 1,90 Meter groß, hatte lange, braune Haare und eine schlanke Statur.

Die Polizei bittet die Pkw-Fahrerin, den Fahrer des anderen Wagens sowie mögliche weitere Augenzeugen, sich unter der Rufnummer (0251) 275-0 zu melden.

Quelle: Polizei Münster, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Feigheit oder Blackout: Abhauen nach Unfall nimmt zu

Weniger Verkehrsunfälle in unserem Bundesland – das ist auf jeden Fall eine gute News. Ein Wermutstropfen: in Nordrhein-Westfalen flüchten Fahrer immer häufiger von der Unfallstelle. 2019, im Vergleich zu 2015, waren 5.000 Unfallbeteiligte mehr verschwunden: insgesamt 143.500 Fahrerinnen und Fahrer!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem“, betont Innenminister Herbert Reul und fügte hinzu: „Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ist die amtlich exakte Bezeichnung für die „Unfallflucht“ – so steht es in §142 des Strafgesetzbuches.


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