Bei 467 von rund 65 Millionen gegen Covid-19 geimpften Menschen in Deutschland wurde inzwischen ein Impfschaden behördlich anerkannt. Das geht aus einer Abfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) unter den zuständigen Behörden aller 16 Bundesländer hervor.
Allerdings hatten 11.8827 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Schadens durch die Corona-Impfung gestellt. Mehr als 5.0000 Anträge wurden abgelehnt, 5.5597 Anträge wurden noch gar nicht bearbeitet.
658 Anträge haben sich aus anderen Gründen erledigt. 467 positive Bescheide über Impfschäden bei 6.2230 bereits bearbeiteten Anträgen entspricht einer Anerkennungsquote von immerhin 7,5 Prozent, die tatsächliche Zahl könnte sich also bei 900 einpendeln, aber auch deutlich höher liegen.
Ein Grund für den enormen Antragsstau ist nach Angaben des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums ein Mangel an Gutachtern. Problematisch sei auch, „dass in der medizinischen Wissenschaft derzeit nur ein unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen Covid-19 und einzelnen Erkrankungsbildern besteht“, erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber der NOZ.
Geimpfte, die sechs Monate nach ihrer Impfung über Gesundheitsschäden klagen, können beim zuständigen Versorgungsamt ihres Bundeslandes die Anerkennung eines Impfschadens und Entschädigung beantragen. Bei 11.8
827 Anträgen heißt das, dass 0,018 Prozent der Geimpften einen solchen Antrag gestellt haben.
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