Am Donnerstagnachmittag erhielt die Polizei Düsseldorf den Notruf eines Zeugen, der meldete, dass sich eine Person mit einer Schusswaffe im Bereich Am Wehrhahn/Schadowstraße aufhalte. Kurz nach Eintreffen der Einsatzkräfte kam es zu einem Schusswaffengebrauch durch die Polizeibeamten gegen den 40-jährigen Mann. Der Verletzte wurde von Polizeibeamten und einem hinzugekommenen Notarzt versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.
Aus Neutralitätsgründen wurden die Ermittlungen durch die Polizei Duisburg übernommen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ordnete die Einrichtung einer Ermittlungskommission an. Bereits gestern wurden Zeugen vernommen. Experten der Kriminalpolizei sicherten Spuren, darunter eine Schreckschusswaffe und Videomaterial. Auch eine Polizeidrohne kam zum Einsatz.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Verletzte zuvor durch einen Kaufhausdetektiv angesprochen worden sein. Er habe dem Kaufhausmitarbeiter daraufhin mit einer Schusswaffe gedroht und sei vor diesem geflüchtet. Wie zahlreiche Zeugen berichteten, hätten die eintreffenden Polizisten den 40-Jährigen zunächst mehrfach lautstark aufgefordert, die Waffe abzulegen. Dieser hob stattdessen die Waffe hoch, nahm eine Schussposition ein und zielte in Richtung der Beamten. In diesem Moment sei es zum Gebrauch der Dienstwaffen durch die Polizeibeamten gekommen. Der Mann ging zu Boden. Die bislang ausgewerteten Videosequenzen decken sich mit den Aussagen der Zeugen. Bei dem Mann konnte die anschließend sichergestellte Schreckschusswaffe gefunden werden. Die abschließende Auswertung der Zeugenvernehmungen und der sichergestellten Spuren dauert weiterhin an. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse legen jedoch nahe, dass es sich um einen rechtskonformen Schusswaffengebrauch gehandelt haben dürfte.
Zum derzeitigen Gesundheitszustand des 40-Jährigen können keine Angaben gemacht werden. Er wird weiterhin intensivmedizinisch betreut. Die Ermittlungen zur Person des Verletzten sowie zu den Hintergründen des Sachverhalts dauern zur Stunde an. Anfragen, die über den Inhalt dieser Gemeinsamen Presseerklärung hinausgehen, richten Sie bitte an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
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