Festnahme am Grenzübergang Bietingen durch Bundespolizei

Am 15. Januar 2026, kurz nach sieben Uhr, kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 26-jährigen französischen Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland. Beim Abgleich der Personalien stellten sie einen noch offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth fest. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Mann Mitte 2025 rechtskräftig wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro, die er bislang nicht beglichen hatte.

Nach der Eröffnung des Vollstreckungshaftbefehls zahlte der Mann die ausstehende Geldstrafe und entging damit einer ersatzweisen Haftstrafe.

Nach Angaben der Polizei lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor und wurde vor Ort vollstreckt.

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