Sachsen-Anhalts Bildungsministerium will die Dauer für Schulverweise auf bis zu 20 Unterrichtstage aufstocken. Bisher liegt die Höchstdauer dieser Bestrafung für Schüler-Fehlverhalten bei fünf Tagen.
Das Schulgesetz soll entsprechend geändert werden, wie das Ministerium von Eva Feußner (CDU) der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) bestätigte. Die Änderung gehe zurück auf ein „aus der Schulpraxis vorgetragenes Anliegen“, so das Ministerium. Hintergrund: Schulen und Behörden sollen bei schwerwiegenden Vorfällen genug Zeit haben, um notwendige pädagogische Maßnahmen prüfen und umsetzen zu können.
Kinder und Jugendliche können tageweise vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn nur so die Unterrichtsarbeit und der „Schutz von Personen möglich ist“.
So steht es im Schulgesetz. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn Schüler durch ständiges Stören regulären Unterricht unmöglich machen. Oder wenn Jugendliche ihre Mitschüler permanent bedrohen, verletzen oder mobben.
Tatsächlich mussten Sachsen-Anhalts Schulen in den vergangenen Jahren immer öfter zu fünftägigen Verweisen greifen: Gab es im Jahr 2021/22 noch 359 Fünf-Tage-Strafen über alle Schulformen hinweg, hagelte es 2023/24 bereits 525 solcher Verweise. Mit Abstand am häufigsten griffen Sekundarschulen zu dem Mittel: Allein 199 Fälle gingen vergangenes Schuljahr auf das Konto dieser Einrichtungen.
Vergleichbar hohe Werte hatten nur die Förderschulen mit 151 Verweisen.
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