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Hund bei 30 Grad im Auto zurückgelassen: Bundespolizei Dresden leitet Verfahren ein
Am Dienstag, 4. August 2026, hat die Bundespolizei Dresden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz gegen einen 53-jährigen Deutschen eingeleitet. Der Mann hatte seinen Hund bei Außentemperaturen von 30 Grad über einen längeren Zeitraum in seinem verschlossenen Auto gelassen.Gegen …