Die Fraktionen von FDP, SPD, CDU/CSU und Grünen haben sich auf ein „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ geeinigt. Das meldeten die Fraktionen am Dienstagnachmittag in einer gemeinsamen Mitteilung. Das Gesetz soll noch in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden.
„Die Opfer der politischen Verfolgung in der DDR haben durch die rechtsstaatswidrige Repression durch das SED-Regime schwerwiegende Eingriffe in ihr Leben erlitten, die bis heute wesentliche gesundheitliche, soziale und finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen haben“, werden die zuständigen Berichterstatter Philipp Hartewig (FDP), Katrin Budde, Jan Plobner (beide SPD), Carsten Müller, Christiane Schenderlein (beide CDU), Helge Limburg und Paula Piechotta (beide Grüne) in der Erklärung zitiert.
„Die Parlamentarier von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich darauf geeinigt, diese Opfer noch besser zu unterstützen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt in der Anerkennung des Unrechts in der SED-Diktatur“, so die Abgeordneten.
„Mit der Gesetzesnovelle werden nun ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet, die Opferrente für die politischen Häftlinge und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte deutlich erhöht und dynamisiert, die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden grundlegend erleichtert, ein Zweitantragsrecht eingeführt, und Entschädigungsleistungen für Zwangsausgesiedelte und Opfer, die von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR betroffen waren, im Gesetz verankert.
Allen beteiligten Fraktionen war eine Einigung noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode wichtig, da die Gruppe der Anspruchsberechtigten aus Altersgründen zunehmend kleiner wird“, hieß es.
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