Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Winfried Kluth, hält den Gesetzentwurf der Union zur Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland für unausgegoren und in Teilen rechtlich unzulässig.
„Der Gesetzentwurf war ursprünglich als Gegenentwurf zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht worden und deshalb auch nicht gründlich beraten worden. Es fehlt deshalb auch an einer gründlichen Folgenabschätzung“, sagte Kluth der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe).
Problematisch sei vor allem die unbefristete Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.
„Diese ist mit Blick auf das Grundrecht auf Familieneinheit nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention in dieser Form sicher nicht zulässig“, sagte der Migrationsrechtler.
„Dass die Bundespolizei eine Abschiebungshaft beantragen können soll, ist nicht problematisch, wohl aber die nicht im Gesetz, sondern im Fünf-Punkte-Plan angeführte Zielsetzung, alle ausreisepflichtigen Personen ohne zusätzliche Anforderungen wie eine Fluchtgefahr in Haft zu nehmen. Das verstößt gegen die Rückführungsrichtlinie und auch gegen das Grundrecht der Freiheit der Person aus dem Grundgesetz“, so der SVR-Vorsitzende.
Das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ beziehe sich mit seinen Neuregelungen vor allem auf den Familiennachzug und damit eine Form der regulären Migration sowie die Rückführung, erklärte der Jurist. „Die Eindämmung der irregulären Einreise soll durch die Anordnung von Grenzschließungen erfolgen, die nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion ohne Gesetzesänderung angeordnet werden können.
Nur diese Maßnahme würde dazu beitragen, die irreguläre Migration einzudämmen. Sie wäre aber nach meiner Ansicht europarechtswidrig“, so Kluth weiter.
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