Das Bundesverteidigungsministerium ist in der Frage einer möglichen verpflichtenden Freistellung von Reservisten durch Arbeitgeber zurückhaltend. Die entsprechende Forderung habe man „natürlich zur Kenntnis genommen“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
Ganz grundsätzlich gelte aber, dass die Reserve der Bundeswehr auch in Zukunft sowohl für die Landes- und Bündnisverteidigung als auch für den Heimatschutz sowie für Einsätze im Rahmen des internationalen Krisenmanagements unverzichtbar bleibe. „Wir brauchen eine starke und verlässliche Aufwuchsfähigkeit, das ist ja auch Teil des diskutierten Wehrdienstmodells, das der Minister vorgeschlagen hat“, so die Sprecherin weiter.
Hierbei sei es für die Bundesregierung auch entscheidend, dass die Reservisten die Möglichkeit haben, bestmöglich ausgebildet zu werden und in Übung zu bleiben. „Wir wollen sie quasi im System halten, dabei sind wir natürlich auf das Verständnis und die Unterstützung der Arbeitgeber angewiesen“. Aus Perspektive des Ministeriums sei aber festzuhalten, dass sehr viele Arbeitgeber diesen Übungen aufgeschlossen gegenüberstünden.
Das bestehende System des doppelten Freiwilligkeitsprinzips solle derzeit nicht angepasst werden.
Zuvor hatte der Kommandeur des Landeskommandos NRW der Bundeswehr, Brigadegeneral Hans-Dieter Müller, in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ dafür geworben, Arbeitgeber wieder dazu zu verpflichten, Reservisten für Wehrübungen zur Verfügung zu stellen. „Im Moment ist das quasi rein freiwillig, da sowohl der Reservistendienst-Leistende selbst als auch insbesondere der Arbeitgeber einer solchen Wehrübung zustimmen muss“, so der höchste Repräsentant der Bundeswehr in NRW.
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