Die Bundesregierung schließt nicht aus, in bestimmten Fällen juristisch gegen Presseberichte vorzugehen. „Das Medienrecht gilt grundsätzlich“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Im Übrigen seien solche Überlegungen „spekulativ“.
In Bezug auf den offensichtlich begonnenen Rechtsstreit zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und dem Magazin Focus stellte der Regierungssprecher aber klar, dass die Bundesregierung nicht involviert sei.
Eine bekannte Berliner Anwaltskanzlei hatte zuvor mitgeteilt, von Olaf Scholz beauftragt worden zu sein, „presserechtliche Schritte“ gegen den Focus einzuleiten. Es geht dabei um ein Gespräch zwischen dem Kanzler und dem Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) auf einer Geburtstagsfeier, bei dem unter anderem auch Focus-Chefredakteur Georg Meck Zeuge war. Dessen Magazin warf dem Kanzler daraufhin in mehreren Berichten einen „rassistischen Aussetzer“ vor, weil Scholz in Bezug auf Chialo Begriffe wie „Hofnarr“ und „Feigenblatt“ benutzt haben soll.
Der Kanzler wies diese Auslegung umgehend zurück.
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