Union und SPD wollen dem Bund bei der Aufsetzung des Infrastruktur-Sondervermögens das Recht einräumen, eine Zweckentfremdung der Gelder zu bestrafen. Das geht aus einer Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD von diesem Donnerstag hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgaben) berichten.
„Da der Bund nach diesem Gesetz die erforderlichen Mittel durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt bereitstellt, wird der Bundesregierung ein Recht zur Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung und eine etwaige Sanktionierung bei Verstößen eingeräumt“, heißt es darin. Der Formulierungshilfe zufolge erwarten Union und SPD, dass die Infrastrukturvorhaben nach zehn Jahren wieder aus den Kernhaushalten finanziert werden.
„Eine zeitliche Befristung eines Sondervermögens für Infrastrukturinvestitionen soll sicherstellen, dass zunächst ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Realisierung der in diversen Studien festgestellten Investitionsbedarfe in den kommenden Jahren und damit über einen begrenzten Zeitraum sicherzustellen“, heißt es weiter. Mittel- bis langfristig sei eine Finanzierung aus den Kernhaushalten sicherzustellen. „Nach einem Zeitraum von zehn Jahren dürften die derzeit bestehenden Defizite behoben sein.“
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