Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält es für verfassungsgemäß, eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz vom noch amtierenden Bundestag beschließen zu lassen. „Juristisch habe ich überhaupt keine Bedenken, wenn eine Reform der Schuldenbremse mit den alten Mehrheiten beschlossen wird“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).
„Ob das politisch vertretbar ist und wie das beim Wahlvolk ankommt, steht auf einem anderen Blatt.““ Papier verwies auf Artikel 39 des Grundgesetzes, wonach die Wahlperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet. „Der jetzt amtierende Bundestag ist also noch in vollem Umfang demokratisch legitimiert“, sagte er.
Der Verfassungsjurist attestierte der Union einen „eklatanten Sinneswandel“ beim Thema Schuldenbremse, der sich aber rechtfertigen lasse, weil sich die verteidigungspolitische Situation „gerade in den letzten Tagen nochmals dramatisch verändert“ habe. Eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben sei auch verfassungsrechtlich dringend geboten. „Das Grundgesetz verlangt eine wirksame Landesverteidigung. Dagegen verstößt die Politik seit Jahren massiv“, kritisierte Papier.
Beim verabredeten Sondervermögen für Infrastruktur werde „die politische Rechtfertigung besonders schwierig“, gab der ehemals höchste Richter Deutschlands zu bedenken. „Dem riesigen Nachholbedarf bei der Infrastruktur hätte man deutlich früher begegnen müssen. Wir haben es seit Jahren mit einem enormen Staatsversagen zu tun.“
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Landesverteidigung und Infrastruktur seien in den vergangenen Jahren „leider vernachlässigt worden für alle möglichen Dinge“, bemängelte Papier. „Das rächt sich jetzt. Deshalb sollen wir diese atemberaubenden Ermächtigungen zum Schuldenmachen ins Grundgesetz nehmen. Möglicherweise ist das unumgänglich, aber kritisch ist es schon.““
Die Regeln, die jetzt auf den Weg gebracht würden, „verstoßen eklatant gegen die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit“. Die neuen Schulden brächten enorme Belastungen für mehrere Generationen mit sich.
„Sondervermögen verleiten zu uferlosen Ausgaben und zu einer Aufblähung des Staatsapparats.“
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