Der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), Winfried Kluth, kritisiert das Vorhaben von Union und SPD, Asylbewerber an den Grenzen zurückweisen zu wollen.
„Wenn jemand Asyl beantragt, darf die Person nicht zurückgewiesen werden, selbst dann nicht, wenn sie keine Papiere vorweisen kann“, sagte Kluth „Ippen-Media“. Zuletzt hatte der stellvertretende CDU-Fraktionschef Jens Spahn angekündigt, Zurückweisungen von Geflüchteten notfalls auch gegen den Willen der Nachbarländer durchführen zu wollen. Man werde die europäischen Partner dann informieren.
Kluth sagte dazu: „Es ist unbedingt notwendig, dass Zurückweisungen an der deutschen Grenze auch mit den Nachbarländern abgestimmt werden. Das beinhaltet mehr als nur eine Information über die Zurückweisung, es muss gewährleistet sein, dass es nicht zu Kettenabschiebungen kommt, sondern dass geklärt ist, wer für das Asylverfahren dann zuständig ist.““ Ein Alleingang Deutschlands könne „den Fortbestand des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefährden“.
Zudem steige das Risiko, dass Flüchtlinge versuchten, unterzutauchen, so Kluth.
Lückenlose Grenzkontrollen, die eine konsequente Zurückweisung voraussetzen, seien überdies „illusorisch“. „Der Personalaufwand bei der Bundespolizei und der Polizei in Bundesländern wäre immens. Und auch die sonstigen Kosten wären erheblich“.
Entscheidend wäre es vielmehr, die Zusammenarbeit in der EU zu verbessern und die GEAS-Reform rasch umzusetzen. „Wenn die Umsetzung auf europäischer Ebene scheitert, dann droht die Gefahr einer weiteren Renationalisierung des gesamten Asylsystems und der Fortbestand des GEAS droht zu scheitern. Das wäre eine Bankrotterklärung“, so Kluth.
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