Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Neuauszählung der Bundestagswahl. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe). Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.
Der Partei fehlen nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.4435 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. „Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich“, sagte Staatsrechtler Christoph Degenhart, der laut FAZ die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten soll.
„Andernfalls drohen Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens.““
Die Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht behauptete, „einige tausend BSW-Stimmen“ seien „offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden“. Der „Respekt vor den Wählern“ gebiete es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“, so Wagenknecht.
Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten „Schnellmeldungen“, die in der Wahlnacht übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst die späteren endgültigen Wahlergebnisfeststellungen durch die Wahlausschüsse.
Derzeit läuft die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses.
Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen. Diese treten bei jeder Wahl auf, so die Bundeswahlleiterin. Der Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am 14. März feststellen und bekannt geben.
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