BSW scheitert in Karlsruhe mit Anträgen auf Neuauszählung der Wahl

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) abgelehnt, mit denen die Partei noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollte. Die Anträge, die Verfassungsbeschwerde und die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten seien unzulässig, so die Karlsruher Richter.

„Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich“, begründete der Zweite Senat des Gerichts seine Entscheidung. „Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass damit unzumutbare Nachteile verbunden wären.“

Der Partei fehlen nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.4435 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin basiert auf sogenannten „Schnellmeldungen“, die in der Wahlnacht übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst die späteren endgültigen Wahlergebnisfeststellungen durch die Wahlausschüsse.

Derzeit läuft die Ergebnisübermittlung des endgültigen Ergebnisses. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften, etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen, so die Bundeswahlleiterin. Diese würden bei jeder Wahl auftreten.

Der Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am Freitag feststellen und bekanntgeben.


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