Der frühere Bundesverfassungsrichter und Bonner Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio sieht in der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität keine neue Staatszielbestimmung.
„Das ist eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert“, sagte er der FAZ. „Daraus ergibt sich kein Staatsziel, wie wir es kennen mit dem Sozialstaatsziel oder dem Schutzauftrag für die natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20 und 20 a GG.““ Auch im Übrigen gelte, „dass Staatsziele des Grundgesetzes als Gesetzgebungsaufträge immer mit einem weiten Gestaltungsspielraum verbunden“ seien.
Di Fabio warnte auch davor, dass künftig die Versuchung groß sein könnte, „in Zukunft alles und jedes“ etwa als Verteidigungsausgaben zu deklarieren, dann im Rahmen der neuen Schuldenbremse ohne Obergrenze.
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