Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die geplante Finanzpaket-Abstimmung im Bundestag am Dienstag zurückgewiesen. „Mit Beschlüssen vom heutigen Tag hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts weitere Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragstellenden im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden“, teilte das Gericht am Montagabend mit.
Ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache „unzulässig oder offensichtlich unbegründet“ seien, gebe es „keine Gesichtspunkte“, die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung die „Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen“, hieß es.
Damit ist der Weg für das Schuldenpaket von Union und SPD frei, das am Dienstag mit den Stimmen der Grünen im Bundestag beschlossen werden soll. Zuvor hatte bereits Bayern für den Bundesrat signalisiert, für das Kreditpaket abstimmen zu wollen und damit eine weitere Unwägbarkeit für das Vorhaben aus dem Weg geschafft.
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