Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hält die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse für verfassungswidrig. „Meines Erachtens handelt es sich um verfassungswidriges Verfassungsrecht“, sagte Huber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). „Hätte die Regelung Bestand, wäre sie ein Staatsstreich.““
Huber sieht die Verfassungsautonomie der Länder verletzt. Bisher habe das Grundgesetz die Verschuldungsmöglichkeiten der Länder begrenzt und damit auch ihre Verfassungsautonomie, sagte er.
Diese Begrenzungen könne man erweitern oder streichen. Dann seien die Landesverfassungsgeber frei, ob und inwieweit sie von dieser Freiheit Gebrauch machen.
Jetzt wolle der Bund aber die Schuldenbremse der Landesverfassungen außer Kraft setzen. Dadurch mache er die Länder zu „Provinzen“, fürchtet der ehemalige Verfassungsrichter. Die Länder hätten jedoch „Staatsqualität“. „Gebietskörperschaften, deren Verfassungsordnung von der übergeordneten Ebene vorgegeben wird, sind allerdings keine Staaten (mehr), sondern Selbstverwaltungskörperschaften“, argumentierte Huber.
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