Die aktuellen Kontrollen an oder kurz hinter den deutschen Außengrenzen sind nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs womöglich rechtswidrig.
Es betrifft zwar nur einen konkreten Fall aus dem Jahr 2022, könnte aber auf die gegenwärtige Praxis übertragbar sein, berichtet der „Spiegel“. Geklagt hatte der österreichische Juniorprofessor Stefan Salomon, Experte für Europa- und Flüchtlingsrecht. Er fahre etwa achtmal im Jahr mit dem Zug über die deutsch-österreichische Grenze, sagte Salomon, fast jedes Mal werde er kontrolliert. Weigerte er sich, sich auszuweisen, wurde auch mal sein Gepäck durchsucht.
Wegen einer dieser Kontrollen durch die Bundespolizei klagte er – in zweiter Instanz hatte er nun Erfolg.
Damit sei klar, so Salomon, „dass die Begründungen der Bundesregierung für die Verlängerung der Grenzkontrollen nicht ausreichend waren“. Zwar hätten sich die EU-Regeln seither leicht geändert, sie seien aber noch vergleichbar, ebenso die Sachlage, sagte Salomon.
Das Urteil binde die Bundespolizei nur ihm gegenüber unmittelbar, „es wird aber auch in allen anderen Fällen von der Bundespolizei zu beachten sein“. Erlaubt wären, sagte er, allenfalls anlassbezogene Kontrollen, stichprobenartig und nach festgelegten Regularien. Revision wurde nicht zugelassen, die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
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