Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token rechtens sein kann. Der 20. Zivilsenat wies die Klage eines Verbraucherschutzverbands ab.
Der hatte beanstandet, dass ein Festivalbetreiber den Rücktausch von Token zeitlich, örtlich und wertmäßig beschränkt hatte. Konkret konnten die Token nur während der Festivalöffnungszeiten auf dem Gelände und dem Campingplatz zurückgetauscht werden. Eine Erstattung nach der Veranstaltung oder eine Verwendung im Folgejahr waren ausgeschlossen. Zudem war der Rücktausch auf maximal 50 Euro begrenzt.
Das Gericht sah in diesen Beschränkungen jedoch keine unangemessene Benachteiligung der Festivalbesucher. Die Besonderheiten von Token bei Musikveranstaltungen rechtfertigten die Einschränkungen. Jedes Festival stelle eine eigene Einheit dar, und eine nachträgliche Rückgabe erhöhe die Fälschungsgefahr. Auch die Begrenzung auf 50 Euro sei angesichts des durchschnittlichen Verbrauchs der Besucher angemessen, so der Richter.
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