In knapp 600 Fällen haben deutsche Behörden dauerhafte Schäden infolge einer Corona-Impfung anerkannt. Das berichtet die FAZ nach einer Recherche bei den Versorgungsämtern der Bundesländer, bei denen Impfschäden erfasst werden.
Demnach haben die Behörden bis Anfang April in mindestens 573 Fällen einen Schaden nach einer Corona-Impfung anerkannt. Insgesamt sind bei den Versorgungsämtern mehr als 14.0000 solcher Anträge eingegangen. Die meisten wurden der Recherche zufolge abgelehnt, die Anerkennungsquote liegt bei 6,2 Prozent.
Gegen die Ablehnungen sind bundesweit noch mehr als 2.0000 Widerspruchsverfahren anhängig, wie die Bundesländer mitteilten.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) definiert einen Impfschaden als „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge“ eines gesundheitlichen Schadens durch eine Impfung. Damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, muss die gesundheitliche Schädigung mindestens sechs Monate lang bestehen. In der Regel wird der Impfschaden durch ein Gutachten bestätigt. Maßgeblich ist auch, ob die Ständige Impfkommission die jeweilige Impfung empfiehlt.
Dies war bei Corona-Impfungen der Fall.
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