Das Saarländische Oberlandesgericht hat dem Bundesgerichtshof (BGH) die Frage vorgelegt, ob Geschwindigkeitsmessungen unverwertbar sind, wenn die bei der Messung erzeugten und verarbeiteten Daten nicht gespeichert werden. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit.
Nur im Saarland unterliegen die Ergebnisse der gängigen Geschwindigkeitsmesssysteme derzeit regelmäßig einem Beweisverwertungsverbot, weil der Verfassungsgerichtshof des Landes 2019 geurteilt hatte, dass die Rohmessdaten gespeichert werden müssen. Das mache aber keines der derzeit in der Bundesrepublik amtlich zugelassenen Geräte, so das saarländische Gericht. Betroffene seien daher nicht in der Lage, die amtlichen Messergebnisse nachträglich zu überprüfen.
Um diese Rechtsungleichheit zu beseitigen, hat der Bußgeldsenat in einem Verfahren, in dem sich ein Betroffener gegen seine Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wehrt, diese Frage an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Deutschland haben, so das Oberlandesgericht.
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