Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften hat die Klagen des 1. FC Union Berlin, des FC St. Pauli und von Holstein Kiel gegen die Wertung des Bundesliga-Hinrundenspiels zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum abgewiesen. Damit bleibt es bei der Entscheidung des DFB-Bundesgerichts vom 28. Februar, das Spiel mit 2:0 für Bochum zu werten.
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: „Wir fühlen uns in unserer Auffassung absolut bestätigt, da nun auch in dritter Instanz dasselbe Urteil gefällt wurde.““ Er hoffe, dass sich beide Vereine nun auf die letzten Bundesliga-Spieltage konzentrieren könnten.
Das Schiedsgericht habe das DFB-Urteil als „frei von Rechtsfehlern“, so die Bochumer.
Hintergrund des Streits war ein Vorfall beim Auswärtsspiel in Berlin, bei dem Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen worden war. Da das Wechselkontingent ausgeschöpft war, musste der VfL das Spiel mit zehn Mann und Feldspieler Philipp Hofmann im Tor zu Ende bringen. Der Verein hatte erfolgreich Einspruch gegen das ursprüngliche 1:1-Ergebnis eingelegt.
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