Das Landgericht Hanau hat das Verfahren gegen einen mutmaßlichen NS-Täter eingestellt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist der Angeschuldigte, dem Beihilfe zum Mord in 3.3322 Fällen im ehemaligen KZ Sachsenhausen vorgeworfen wurde, verstorben.
Die zuständige Jugendkammer lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, da nach dem Tod des Beschuldigten ein Verfahrenshindernis bestehe.
Mit dem Beschluss nach Paragraf 204 Absatz 1 der Strafprozessordnung ist das Verfahren nun endgültig beendet. Der juristische Prozess war erst am Vormittag durch eine Anklageerhebung in Gang gekommen, nachdem das Landgericht zuvor mit Verweis auf den Gesundheitszustand des Mannes verzögert hatte.
Dem Mann war von der Staatsanwaltschaft Gießen vorgeworfen worden, als Angehöriger der SS-Wachmannschaften von Juli 1943 bis Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen tätig gewesen zu sein.
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