Die Landesregierung hat eingeräumt, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW rund 45.0000 fehlerhafte Widerspruchsbescheide an die Landesbeamten verschickt hat. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf eine Antwort von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Demnach wurde bei 45.6633 maschinell versandten Bescheiden ein falsches Datum verwendet.
Zudem enthielten 6.1156 Bescheide eine fehlerhafte Postleitzahl für das zuständige Verwaltungsgericht Münster – 48.1174 statt richtigerweise 48.1147. Das hat Konsequenzen: Denn durch die Fehler ist die Rechtsmittelbelehrung als unrichtig zu werten, womit die Klagefrist auf ein Jahr verlängert wird.
Gerd Hamme, Landesvorsitzender des Deutschen Richterbunds NRW, zeigte sich verärgert: „Von den 55.0000, die Widerspruch eingelegt haben, klagen über 2.0000. Und durch den nun aufgetretenen Fehler bei den Bescheiden dürften durch die dadurch entstandene Fristverlängerung um etwa elf Monate weitere hinzukommen.““ Das belaste die ohnehin durch die zahlreichen Asylverfahren ausgelasteten Verwaltungsgerichte unnötigerweise noch viel mehr.
FDP-Politiker Werner Pfeil wertete die handwerklichen Fehler als Alarmsignal.
„Es zeigt sich erneut: Rechtsstaatlichkeit beginnt bei der Sorgfalt in der Verwaltung. Und Digitalisierung ersetzt keine rechtliche Sorgfalt.““ Die FDP fordert von der Landesregierung eine umfassende Aufarbeitung und klare Konsequenzen, um künftige Verfahren rechtssicher und effizient zu gestalten.
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