Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung der Europäischen Kommission, einer Journalistin der „New York Times“ den Zugang zu Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem Pfizer-Chef zu verweigern, für nichtig erklärt.
Damit hatte eine Klage der US-Zeitung vor dem Luxemburger Gericht am Mittwoch Erfolg. Die Kommission hatte ursprünglich angegeben, nicht im Besitz der angeforderten Dokumente zu sein, weil diese nicht archiviert und daher nicht mehr auffindbar seien.
Die Verordnung über den Zugang zu Dokumenten soll der Öffentlichkeit größtmöglichen Zugang zu Dokumenten der EU-Organe ermöglichen, hieß es von den Richtern zur Begründung. Normalerweise sollten alle Dokumente zugänglich sein, es sei denn, ein Organ erkläre, dass ein Dokument nicht existiere.
Diese Vermutung könne jedoch durch relevante und übereinstimmende Anhaltspunkte entkräftet werden.
Im vorliegenden Fall legten die Kläger laut Gericht solche Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuteten, dass ein Austausch von Textnachrichten im Rahmen des Impfstoffkaufs während der Covid-19-Pandemie stattgefunden hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die Kommission keine plausiblen Erklärungen für den angeblichen Nichtbesitz der Dokumente gegeben habe. Es wurde kritisiert, dass die Kommission nicht ausreichend dargelegt habe, welche Nachforschungen unternommen wurden, um die Dokumente zu finden, oder ob die Textnachrichten gelöscht wurden.
Auch die Bedeutung der Nachrichten im Zusammenhang mit dem Impfstoffkauf sei nicht ausreichend gewürdigt worden.
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