Die AfD lobt den Schritt des Bundesverfassungsgerichts, eigene Kandidaten für die Nachbesetzung eines Richterpostens zu präsentieren.
„Dass die Nominierung diesmal und nach sehr langer Zeit mal wieder offenbar nicht ausschließlich durch Parteien erfolgte, begrüßen wir ausdrücklich“, sagte der AfD-Rechtsexperte Stephan Brandner der „Welt“. Damit bezog er sich auf die drei vom Verfassungsgericht vorgeschlagenen Kandidaten für die Nachfolge von Richter Josef Christ.
Was man über die Kandidaten lesen könne, sei auf den ersten Blick positiv, so Brandner.
„Sollten sie persönlich und fachlich geeignet sein und glaubhaft den Eindruck vermitteln, auch parteipolitisch neutral zu agieren, können wir uns selbstverständlich vorstellen, sie zu wählen.““
Auch die Linksfraktion zeigte sich offen für den Karlsruhe-Vorstoß. „Vorschläge aus dem Gericht selbst können helfen, zu einem breiteren Konsens zu kommen“, so die Linke-Rechtsexpertin Clara Bünger. Es sei richtig und sinnvoll, dass das Bundesverfassungsgericht nun selbst Kandidaten vorschlage.
Die Linke werde „diese Namen sorgfältig prüfen und die persönlichen Vorstellungen abwarten“.
Sollte ein konsensfähiger Vorschlag dabei sein, stehe man einer Wahl offen gegenüber – unabhängig davon, ob er aus dem Bundestag oder dem Gericht komme. Für die Richterwahl ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich.
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