Die AfD-Bundestagsfraktion will Fehlverhalten eigener Abgeordneter künftig stärker ahnden. Wie die „Bild“ schreibt, können demnach bis zu 5.0000 Euro Ordnungsgeld verhängt werden.
Das geht aus einem sogenannten Strafenkatalog hervor, der in der Geschäftsordnung der AfD-Bundestagsfraktion verankert ist. Die Ordnungsmaßnahmen können laut Geschäftsordnung verhängt werden, „wenn ein Mitglied die Fraktion durch ein Tun oder Unterlassen geschädigt hat“.
Die Maßnahmen sind „a) Rüge, b) Ordnungsgeld in Höhe von 500 bis 5.0000 Euro, c) Auftrittsverbot bei Fraktionsveranstaltungen bis zu drei Monaten, d) Ausschluss von Reden namens der Fraktion im Plenum bis zu 6 Sitzungswochen, e) Sperre für Ämter (…) bis zu zwei Jahren, f) Ausschluss aus der Fraktion“, zitiert die „Bild“ aus dem Strafenkatalog.
Die Einleitung eines Ordnungsverfahrens „erfolgt durch Beschluss des Fraktionsvorstands oder auf Antrag eines Fünftels der Mitglieder der Fraktion“, heißt es in der Geschäftsordnung. Die Entscheidung „über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstands oder durch Beschluss der Fraktionsversammlung“. In der vergangenen Legislaturperiode war die Entscheidung über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme zweistufig.
Zuerst musste die „Ahndungswürdigkeit“ des Verhaltens beschlossen werden, anschließend wurde die „die Art und Schwere der Ordnungsmaßnahme“ beschlossen.
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