Die deutschen Sozialversicherungen geben jährlich 25 Milliarden Euro für Verwaltungskosten aus. Davon entfallen elf Milliarden Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung sowie je fünf Milliarden Euro auf die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung.
Das zeigt eine aktuelle Aufstellung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), über die die FAZ berichtet (Mittwochausgabe). „Das ist keine Kleinigkeit, sondern mehr, als wir für Elterngeld, Wohngeld und Bafög zusammen ausgeben“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Er forderte straffere Strukturen, um Kosten zu senken und damit die Beitragszahler zu entlasten.
„Wir brauchen eine Sozialversicherung, die effizient, digital und kostenbewusst arbeitet“, mahnte er.
Die niedrigste Verwaltungskostenquote, gemessen an ihren Gesamtausgaben, hat der Übersicht zufolge die Rentenversicherung mit 1,2 Prozent, die höchste hingegen die Arbeitslosenversicherung mit 14 Prozent. Dies liegt aber auch daran, dass individuelle Beratung von Arbeitslosen aufwendiger ist als das Bearbeiten von Rentenansprüchen. Die BDA setzt sich vor allem in der Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Straffen von Strukturen ein.
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