Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin grundsätzlich skeptisch zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen geäußert. „Das Verwaltungsgericht Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). „Es wird aber nicht einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig sind. Das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof.“
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In einem Rechtsstaat wie Deutschland müsse sich „selbstverständlich auch die Regierung“ an Gerichtsentscheidungen halten. „Deshalb ist klar: Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts müssen befolgt werden“, sagte Hubig. Sie habe aber keinen Zweifel daran, dass dies auch geschehe. Die Antragsteller würden in Deutschland ein Verfahren nach den Dublin-Regeln erhalten.
„Alle Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration müssen im Einklang stehen mit europäischem Recht und Verfassungsrecht“, forderte die Ministerin. „Erfolg verspricht vor allem ein besserer Schutz der EU-Außengrenzen. Im neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem wurden dazu weitere Maßnahmen vereinbart.
Unsere Aufgabe als Regierung ist es, gerade auch GEAS zügig umzusetzen.“
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