Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen einen russischen Staatsangehörigen erwirkt. Der Beschuldigte sei „dringend verdächtig“, als Heranwachsender eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben, teilte der Generalbundesanwalt (GBA) am Donnerstagnachmittag mit. Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu sein. In deren Auftrag habe er Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische übersetzt, so der Vorwurf.
Am 20.
Februar habe er sich zum Flughafen Berlin-Brandenburg begeben – mit dem Ziel, in das Operationsgebiet des IS zu reisen und sich dort der Vereinigung anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen, heißt es im Haftbefehl. Auf dem Weg zum Boarding wurde er festgenommen.
Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür sei zunächst ein Haftbefehl des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 21.
Februar gewesen, hieß es weiter. Die Bundesanwaltschaft hat die von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg geführten Ermittlungen übernommen.
Der russische Staatsangehörige wurde am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel.
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