Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war, sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) offenbar erhebliche Risiken für Bundespolizisten, die weiter solche Zurückweisungen durchführen. „Mit einiger Wahrscheinlichkeit verstößt die Bundesrepublik Deutschland durch die auf Weisung des Bundesinnenministeriums fußende Praxis der Zurückweisung gegen geltendes Recht“, heißt es dazu in einer internen Bewertung der Gewerkschaft, über die der „Spiegel“ berichtet. Es drohten weitere Klagen „mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit“.
Bei ernsthaften Zweifeln, ob sich eine Weisung ihres Dienstherrn mit Recht und Gesetz vereinbaren lässt, seien die Beamten verpflichtet zu remonstrieren, also dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass sie Bedenken haben und die Verantwortung ablehnen.
Mit der Entscheidung aus Berlin könne diese Schwelle des ernsthaften Zweifels erreicht sein, hieß es weiter.
Die GdP stützt sich dem Bericht zufolge auch auf eine Einschätzung des Berliner Strafrechtlers Johannes Eisenberg. Darin kam Eisenberg schon im Januar zu dem Schluss, die Beamten könnten „im Fall der angekündigten Weisung zur Remonstration gezwungen“ sein. Denn falls sich Zurückweisungen vor Gericht als rechtswidrig herausstellten, könnte sonst gegen Beamte – je nachdem, wie entschieden sie vorgegangen sind – „wegen Nötigung, gegebenenfalls Freiheitsberaubung“ ermittelt werden.
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