Der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum hat einer kompletten Streichung des Bürgergelds für Arbeitsverweigerer eine Absage erteilt. „Das Bundesverfassungsgericht hat bei Leistungskürzungen im Bürgergeld enge Grenzen gezogen“, sagte Südekum der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
Außerdem sei die Zahl der Totalverweigerer überschaubar. „Finanziell würde die Umsetzung von Linnemanns Vorschlag deshalb wenig bringen“, sagte der ökonomische Berater von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte gefordert, die Leistung für hartnäckige Arbeitsverweigerer dauerhaft komplett zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 in einem Urteil unter Verweis auf die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip erklärt, dass Sanktionen von 60 oder 100 Prozent des Arbeitslosengelds II unverhältnismäßig seien. Zeitlich begrenzte Sanktionen von bis zu 30 Prozent wurden hingegen weiterhin erlaubt.
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