Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Magazins „Compact“ durch das Innenministerium aufgehoben. Zwar sei das Vereinsgesetz auch auf eine GmbH anwendbar, die verbotsrelevanten Äußerungen erreichten aber nicht die notwendige Schwelle, hieß es von den Richtern am Dienstag zur Begründung.
Gleichzeitig sparte das Gericht nicht mit Kritik an dem von Jürgen Elsässer herausgegebenen Magazin: So verstoße das unkritisch verbreitete Remigrationskonzept gegen die Menschenwürde, außerdem sei „Compact“ nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung.
Es wurde klar: Hätte „Compact“ noch etwas krassere Texte verbreitet, wäre ein Verbot auf Basis des Vereinsgesetzes nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts womöglich doch durchgekommen. Die vorgelegten Beispiele reichten hierzu aber offenbar nicht aus. Manche Äußerungen ließen sich auch als „überspitzte Kritik“ lesen, und auch polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit schließlich gedeckt, so die Richter.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt. Begründung: Das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 bereits teilweise ausgesetzt, seitdem erschien „Compact“ wieder, nun fiel auch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
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