Bundesverwaltungsgerichtspräsident Andreas Korbmacher mahnt eine rasche Anschlussregelung für die am 30. Juni auslaufende EU-Notfallverordnung an, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien drastisch verkürzt.
„Ich hoffe, dass der Bundestag schnell die Umsetzung der Anschlussregelung vornimmt. Der Entwurf ist ja da, er ist nur mit dem Scheitern der Ampel-Koalition der Diskontinuität zum Opfer gefallen, muss also neu eingebracht werden“, sagte Korbmacher dem „Handelsblatt“.
Solange es keine Anschlussregelung gebe, werde dies dazu führen, „dass wir zwei Arten von Genehmigungsverfahren haben werden: Solche, die bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden, und solche, die danach beantragt werden“, sagte Korbmacher. „Die Verfahren, die bis zum 30.
Juni 2025 eingereicht werden, werden noch profitieren“, ergänzte er. „Das ist kein guter Zustand, keine Frage“, sagte Korbmacher.
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