Die Bundesregierung hat den „Schwellwert“ für das produzierende Gewerbe konkretisiert, ab dem Unternehmen als Großverbraucher von der geplanten Senkung der Stromsteuer profitieren sollen.
„Die Steuerentlastung umfasst den gesamten Betriebsverbrauch ohne Berücksichtigung der Unternehmensgröße oder der Stromintensität“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Einzige Voraussetzung sei das Überschreiten eines Stromverbrauchs von 12,5 Megawattstunden bzw. einer jährlichen Stromsteuer von mindestens 250 Euro. „Diese Schwelle ist wirklich sehr gering, sodass auch sämtliche kleinen und mittleren Unternehmen umfasst werden und begünstigt werden.““
Regierungssprecher Stefan Kornelius ergänzte, dass wirklich auch kleine Betriebe aus Bereichen wie Bäckereien, Metzgereien, Handwerk, Bau und Wasserwirtschaft davon profitieren würden.
„Potenziell sprechen wir von etwa 600.0000 Unternehmen“, so Kornelius.
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