Im Zuge der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen an der Grenze wurde offenbar auch einer ukrainischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert.
Das geht aus einer Anfrage des „Focus“ beim Verwaltungsgericht München hervor. Demnach hatte die Ukrainerin am 17. Juni 2025 versucht, bei Freilassing die deutsch-österreichische Grenze zu übertreten, was ihr von Grenzpolizisten verweigert wurde. Daraufhin klagte die Ukrainerin am 30. Juni beim Verwaltungsgericht München im Eilverfahren.
Nach Informationen des Verwaltungsgerichts habe die Bundespolizeidirektion München mit Bescheid vom 4.
Juli 2025 die Einreiseverweigerung mittlerweile zurückgenommen bzw. aufgehoben. Dennoch ist der Fall von Brisanz, da ukrainische Staatsangehörige kein Asylverfahren durchlaufen müssen und Schutz in der EU genießen.
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