Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Die Anpassungen sollen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gesundheitsgefahren zu reagieren, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Einführung des Begriffs der „pandemischen Notlage“, die es dem WHO-Generaldirektor erlaubt, zeitlich befristete Empfehlungen auszusprechen. Zudem werden „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze in die IGV aufgenommen.
Ein Implementierungskomitee soll die Einhaltung der Vorschriften überwachen.
Weitere Neuerungen betreffen die Verbesserung der Labordiagnostikkapazitäten und Risikokommunikationskapazitäten. Ein Koordinierungsmechanismus unter Aufsicht der Weltgesundheitsversammlung soll die effiziente Nutzung von Finanzmitteln sicherstellen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
„Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Um richtig reagieren zu können, benötige man im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. „Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können.“
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