Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält ein von der SPD gefordertes bundesweites AfD-Verbotsverfahren derzeit für praktisch aussichtslos. Es müsse der Partei nachgewiesen werden, dass sie planvoll, aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehe, „und zwar in ihrer Gesamtheit“, sagte die frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes der „Süddeutschen Zeitung“.
Ein solcher Nachweis lasse sich bei der AfD aber auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur schwer führen. „Was es als Nachweis bräuchte, wäre ein Konzept, etwa zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, das der Parteispitze zurechenbar ist und das auf eine tatsächliche Umsetzung abzielt.“
“ Also nicht nur ein Reden über „Remigration“, sondern es müsse auch ein Umsetzungskonzept vorliegen. Aus ihrer Sicht habe die AfD dazugelernt. „Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte.““
Sie empfiehlt deshalb ein kleinteiligeres Vorgehen.
„Das Verbot einzelner als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände sollte ernsthaft geprüft werden“, sagte Badenberg der SZ. „Die Initiative dafür müssten allerdings die jeweiligen Landesregierungen ergreifen.““
Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit sei das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Damit könne „das Bundesverfassungsgericht beispielsweise, zeitlich begrenzt, das aktive wie passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen“. Sie halte es „für einen Fehler, dass dieses Verfahren nicht schon vor Jahren im Fall von Björn Höcke angestoßen wurde“. Das wäre eine „deutliche Botschaft“ gewesen. Höcke ist Vorsitzender der Thüringer AfD.
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