Das Bundesverkehrsministerium erwartet vorerst nicht, dass sich das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu Stuttgart 21 auf den Bund auswirken wird. „Für den Bund ergeben sich erst mal keine Folgen, weil wir nicht projektbeteiligt sind an Stuttgart 21“, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
„Das heißt, auch die finanziellen Beiträge des Bundes sind vertraglich gedeckelt, auf 497 Millionen Euro aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung und noch mal 169 Millionen aus dem GVFG.““ Hier bestehe eine vertragliche Deckelung. „Das heißt, hier entstehen keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für den Bund.““
Laut Bahn sei das Urteil zudem im Rahmen der kaufmännischen Risiken bereits in die mittelfristige Finanzplanung des Unternehmens aufgenommen worden, „sodass sich auch hier keine Verzögerungen für den Projektablauf an sich, als auch für andere Großprojekte ergeben sollten“, so der Sprecher.
Der VGH hatte am Vortag entschieden, dass die Deutsche Bahn die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen muss.
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