Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Kampf gegen Folgen der Erderwärmung soll nach Worten des Staatssekretärs im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, langfristig durch eine Verfassungsänderung erleichtert werden. „Wir erleben seit 2018 häufiger Hitzewellen und Dürren, Starkregen und Hochwasser“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
„Kommunen stehen vor der Herausforderung, wirksame Vorsorge vor Klimarisiken treffen zu müssen. Dafür benötigen sie auch die finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.““ Er fügte hinzu: „Als langfristige Lösung verfolgt die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern das Ziel, eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern.“
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