Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter zu Unrecht gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern dürfen. Dies teilte das Gericht in Celle am Dienstag mit.
Im konkreten Fall hatte eine Frau aus dem Landkreis Lüneburg aufgrund eines Irrtums monatlich 480 Euro statt einer einmaligen Zahlung erhalten, was zu einer Überzahlung von 3.6600 Euro führte.
Die Klägerin hatte argumentiert, sie habe als juristischer Laie die Fehler nicht erkennen können und die Bescheide nicht überprüfen müssen.
Das Sozialgericht Lüneburg hatte ihr zunächst recht gegeben, da das Jobcenter scheinbar stets nur vorläufige Leistungen bewillige. Das Landessozialgericht widersprach dieser Auffassung nun und betonte, dass auch Heizkostenzuschüsse vorläufig gewesen seien.
Die Richter verwiesen darauf, dass Leistungsempfänger die Obliegenheit hätten, Bescheide zu lesen und deren Eckdaten zur Kenntnis zu nehmen. Die Klägerin hätte erkennen müssen, dass die mehrfache Auszahlung deutlich zu hoch war.
Ein Vertrauensschutz in die fehlerhafte Bewilligung bestehe nicht, so das Gericht.
Möchten Sie immer die aktuellen Nachrichten aus Ihrer Region bekommen? Dann besuchen Sie das lokale Nachrichtenportal Digitaldaily.de
- Produktion von Klimageräten seit 2019 um 75 Prozent gestiegen - 12. August 2025 8:21
- Gericht erlaubt Rückforderung zu hoher Heizkostenzuschüsse - 12. August 2025 8:21
- Deutsche Industrie verliert weiter an Wettbewerbsfähigkeit - 12. August 2025 7:41