In der Diskussion um die Angabe von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Straftaten spricht sich das Bundesinnenministerium für einen entsprechenden Vorstoß in NRW aus.
Eine Sprecherin erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wir halten das Vorgehen Nordrhein-Westfalens, nunmehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Tätern und Opfern auszuweisen, für nachvollziehbar und sinnvoll. Die Erfassung sämtlicher Staatsangehörigkeiten führt zu mehr Transparenz.““
Einschränkend heißt es: „Um entsprechende Daten in der Bundes-PKS erfassen zu können, ist die Abstimmung mit allen Ländern notwendig.“
“ Hierfür bedürfe es einer konsensualen Entscheidung im Kreis aller Länder und des Bundes, was in der Vergangenheit bei anderen Kriterien teilweise erhebliche Zeit in Anspruch genommen habe.
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