Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der strengere Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen vorsieht. Das teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit.
Ziel sei es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen und die Transparenz zu erhöhen. Werbeaussagen wie „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen demnach künftig nur noch zulässig sein, wenn sie belegbar sind.
Der Gesetzentwurf setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Neben den Vorgaben für Umweltaussagen sollen auch manipulative Designmuster bei Finanzdienstleistungsverträgen verboten werden. So soll es unzulässig sein, eine für den Unternehmer vorteilhafte Auswahlmöglichkeit optisch hervorzuheben. Auch lange Klick-Pfade, die eine für den Verbraucher vorteilhafte Entscheidung erschweren, sollen verboten werden.
„`Umweltfreundlich`, `klimaneutral`, `biologisch abbaubar`: Solche Werbeaussagen klingen erst einmal gut“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Viel zu oft bleibe aber unklar, was genau damit gemeint sei – und ob die Aussage auch stimme. „Das wollen wir ändern: Wer mit Umweltaussagen Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können.“
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